Am 28.09.2025 wird die Schweizer Bevölkerung über das neue Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste abstimmen. Nicht wie bei der gescheiterten Vorlage von 2021 wird die E-ID nun vom Bund herausgegeben. Diese wird freiwillig und kostenlos sein. Die Daten werden dabei dezentral auf dem Gerät der Nutzer und Nutzerinnen gespeichert und für eine Transaktion werden nur die notwendigen Daten übermittelt. Bereits heute läuft eine Testphase, in der Behörden und interessierte Unternehmen Erfahrungen sammeln können.
Die E-ID soll einen sicheren und datensparsamen Identitätsnachweis ermöglichen, bspw. für den Nachweis «über 18 Jahre», ohne dabei persönliche Daten offenzulegen. Die Identität wird nur auf dem Gerät des Nutzers / der Nutzerin gespeichert. Jede Nutzung dieser benötigt eine 2-Faktor-Authentifizierung wie eine biometrische Freigabe oder ein Passwort (somit reicht ein reiner Zugriff auf das Gerät nicht für einen Missbrauch der Identität). Die Überprüfung der Identität bei einer Transaktion findet in Echtzeit statt, dabei wird Gültigkeit der Identität geprüft und überprüft ob die betroffene Person die Freigabe erteilt hat. Es werden dabei nur die für die Anwendung relevanten / notwendigen Informationen übermittelt.
Als Chancen für die Leasingbranche sind die schnellere, effizientere und kundenfreundlichere Abwicklung von Vertragsabschlüssen zu erwähnen. Wenn gesetzlich eine Schriftform verlangt wird (KKG) kann zusätzlich eine qualifizierte elektronische Unterschrift genutzt werden. Zusätzlich würde die Qualität der Identitätsüberprüfung erhöht werden, wodurch das Betrugsrisiko minimiert werden kann.
Mit den Vorteilen gehen aber auch Herausforderungen einher: Die technische Implementierung der E-ID in bestehende System und/oder Prozesse erfordern Investitionen genauso wie eine Anbindung an Anbieter von qualifizierten elektronischen Unterschriften. Zusätzlich müssen sich Unternehmen strategisch auf die Einführung vorbereiten, auch wenn gewisse Kundengruppen die E-ID (aufgrund der Freiwilligkeit) noch nicht nutzen.
Im Falle einer Annahme am 28. September 2025 beginnt 2026 eine gestaffelte Einführung.
Die Akzeptanz der E-ID durch die Kundschaft wird ein entscheidender Faktor sein. Auch wenn die E-ID hohen Datenschutzanforderungen genügt, muss zuerst Vertrauen in die Handhabung und natürlich in die Sicherheit aufgebaut werden. Daher ist es wichtig, den Mehrwert für die Kunden aufzuzeigen und allfällige Hemmschwellen abzubauen.