Der Bundesrat hat am 31. August 2022 die neue Datenschutzverordnung (DSV) verabschiedet und das Inkrafttreten der Datenschutzregeln per 01. September 2023 beschlossen. Damit ist die Revision des Datenschutzgesetzes abgeschlossen.

Mit dieser Totalrevision wird das veraltete Schweizer Datenschutzgesetz an die heutigen gesellschaftlichen und technologischen Verhältnisse angepasst und den moderneren Regelungen im europäischen Datenschutzumfeld (EU-DSGVO) angenähert werden. Das neue Gesetz und die dazugehörige Verordnung stimmen in vielen Teilen mit den EU-Regeln überein, dennoch sind bei der Implementierung in einem Unternehmen einige sogenannte «Swiss-Finishes» zu berücksichtigen.

Schweizer Unternehmen haben nun ein knappes Jahr Zeit, diese neuen Regelungen umzusetzen. Übergangsfristen sind keine geplant.

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